150/300
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Boot fahren

Was bedeuten die 150 und 300 m Uferzone?

Auf dem Thunersee und Zürichsee gelten für Motorboote in beiden Uferzonen höchstens 10 km/h. Der Unterschied liegt darin, wozu du die Zone befahren darfst.

Die beiden Zonen

  • Bis 150 m: innere Uferzone. Nur zum Anlegen, Ablegen, Stillliegen oder Durchfahren von Engstellen befahren, jeweils auf dem kürzesten Weg.
  • Von 150 bis 300 m: äussere Uferzone. Parallel zum Ufer fahren ist erlaubt, weiterhin mit höchstens 10 km/h.
  • Örtliche Fahrverbote, Badezonen und tiefere Geschwindigkeitsgrenzen gelten zusätzlich. Diese Erklärung ist keine Regel für den Bodensee, der eine eigene Schifffahrtsordnung hat.
[1] [2] [3]

Quellen

  1. Kantonspolizei Bern: Vorschriften auf Binnengewässern
  2. Kanton Zürich: Sicherheit auf Gewässern
  3. Bund: Binnenschifffahrtsverordnung