Boot fahren
Was bedeuten die 150 und 300 m Uferzone?
Auf dem Thunersee und Zürichsee gelten für Motorboote in beiden Uferzonen höchstens 10 km/h. Der Unterschied liegt darin, wozu du die Zone befahren darfst.
Die beiden Zonen
- Bis 150 m: innere Uferzone. Nur zum Anlegen, Ablegen, Stillliegen oder Durchfahren von Engstellen befahren, jeweils auf dem kürzesten Weg.
- Von 150 bis 300 m: äussere Uferzone. Parallel zum Ufer fahren ist erlaubt, weiterhin mit höchstens 10 km/h.
- Örtliche Fahrverbote, Badezonen und tiefere Geschwindigkeitsgrenzen gelten zusätzlich. Diese Erklärung ist keine Regel für den Bodensee, der eine eigene Schifffahrtsordnung hat.