150/300
← Alle Ratgeber

Boot fahren

Vierwaldstättersee: darf ich mit dem eigenen Boot fahren?

Für ein Gastboot mit Verbrennungsmotor reicht die Zulassung auf einem anderen Schweizer See nicht aus. Am Vierwaldstättersee brauchst du den passenden Zulassungseintrag oder eine befristete Bewilligung.

Gastboot anmelden

  • Die befristete Bewilligung erteilt der Kanton der ersten Einwasserung. Sie gilt ab Ausstellung höchstens bis Ende des folgenden Monats und ist im gleichen Kalenderjahr nicht erneuerbar.
  • Die Melde- und Reinigungspflicht beim Gewässerwechsel ist ein eigener Schritt. Die Gastbewilligung ersetzt die Einwasserungsfreigabe nicht.
[1] [2]

10 km/h auch weiter draussen

  • Neben den 300 m Uferabstand zählen die bezeichneten Luzerner, Horwer und Küssnachter Seebuchten zur Uferzone. Dort bleibt es bei höchstens 10 km/h, auch wenn das Ufer weiter entfernt ist.
  • Für die genaue Grenze den amtlichen Plan verwenden. Die Luzerner Verordnung nennt dafür feste Verbindungslinien; eine selbst geschätzte 300-m-Linie reicht in diesen Buchten nicht.
[3] [1]

Quellen

  1. Kanton Schwyz: örtliche Schifffahrtsbeschränkungen
  2. Zentralschweiz: Schiffsmelde- und Reinigungspflicht
  3. Kanton Luzern: Schifffahrtsverordnung, §§ 23 bis 26