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Boot fahren

Wo darf man auf dem Thunersee ankern?

Ankern ist auf dem Thunersee nicht generell verboten. Ein Platz ist aber nicht allein deshalb erlaubt oder geeignet, weil er nahe am Ufer und flach ist.

Vor dem Ankern prüfen

  • Die Schifffahrt darf nicht behindert werden. Hafenzufahrten und Manövrierraum der Kursschiffe freihalten. Bei bezeichneten Geräten der Berufsfischerei ist Ankern verboten.
  • Ankerverbote und Schutzgebiete vor Ort prüfen. Eine freie Wasserfläche ohne eingezeichnetes Verbot ist kein Nachweis, dass dort geankert werden darf.
  • Ausserhalb bewilligter Liegeplätze darf ein Boot nur länger als 24 Stunden verankert oder festgemacht bleiben, wenn jemand an Bord ist. Das hebt örtliche Verbote nicht auf.
[1] [2]

Quellen

  1. Kantonspolizei Bern: Vorschriften auf Binnengewässern
  2. Bund: Binnenschifffahrtsverordnung