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Boot fahren

Mit dem Boot auf den Brienzersee: was vorher klären?

Ein Boot vom Thunersee darfst du nicht einfach am Brienzersee wieder einwassern. Die beiden Seen gehören für die Berner Melde- und Reinigungspflicht zu verschiedenen Gewässerabschnitten.

Vor dem Einwassern

  • Für ein immatrikuliertes Boot den Wechsel online melden, die verlangte Reinigung bei einer anerkannten Stelle erledigen und die Einwasserungsfreigabe mitführen.
  • Brienzersee, Lütschine und Aare oberhalb des Brienzersees bilden einen gemeinsamen Abschnitt. Der Thunersee gehört mit Kander und Simme zu einem anderen.
[1]

Unterwegs auf dem See

  • Mit Verbrennungsmotor bis 300 m vom Ufer höchstens 10 km/h. Innerhalb der ersten 150 m nur zum Anlegen, Ablegen, Stillliegen oder Durchfahren von Engstellen, auf dem kürzesten Weg.
  • Wasserski und Wakeboard nur bei Tag und klarer Sicht, frühestens ab 8 Uhr und spätestens bis 21 Uhr. Uferzonen nur in bewilligten Startgassen oder bezeichneten Sportflächen nutzen.
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Quellen

  1. Kanton Bern: Schiffsmeldepflicht und Reinigung
  2. Kantonspolizei Bern: Vorschriften auf Binnengewässern
  3. Kanton Bern: Verkehrsregeln und Gewässerwechsel