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Boot fahren

Boot zum Thunersee bringen: Muss es gereinigt werden?

Für immatrikulierte Boote gilt auf Berner Gewässern eine Meldepflicht beim Gewässerwechsel. Wer aus einem anderen Gewässer zum Thunersee kommt, muss vor dem Einwassern den offiziellen Freigabeprozess durchlaufen.

So läuft es ab

  • Gewässerwechsel online melden. Die Plattform zeigt, ob eine Reinigung erforderlich ist. Ausnahmen richten sich nach dem bezeichneten Gewässerabschnitt.
  • Falls erforderlich, Boot und Zubehör einschliesslich Anhänger bei einer anerkannten Stelle reinigen lassen. Eigenes Abspülen ersetzt diesen Nachweis nicht.
  • Einwasserungsfreigabe digital oder ausgedruckt mitführen. Fahrten innerhalb desselben definierten Gewässerabschnitts müssen nicht neu gemeldet werden.
[1]

Auch für SUP und Kajak?

  • Für nicht immatrikulierte Geräte empfiehlt der Kanton gründliches Reinigen und Trocknen vor jedem Gewässerwechsel. Das ist nicht derselbe Freigabeprozess wie für Boote mit Nummer.
[1]

Quellen

  1. Kanton Bern: Schiffsmeldepflicht und Reinigung