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Boot fahren

Bielersee: ankern bei der Petersinsel und im Aaredelta?

Ein Ausflug zur Petersinsel bedeutet nicht, dass jedes Ufer frei zum Ankern ist. Die Insel ist ein Naturschutzgebiet. Auch beim Aaredelta und an weiteren flachen Uferabschnitten des Bielersees gibt es geschützte Wasserflächen.

Keine freie Bucht aus der Luftansicht ableiten

  • Vor dem Halt Schutzgrenzen, Bojen und Ankerverbote prüfen. Zu Schilf und Wasserpflanzen mindestens 25 m Abstand halten. Kursschiffanleger und deren Zufahrten frei lassen.
  • Die regulären Schiffsverbindungen bedienen die Petersinsel gemäss Saisonfahrplan. Die öffentliche Schiffsstation ist deshalb kein freier Liegeplatz für ein Privatboot.
[1] [2]

Das Aaredelta wurde 2026 neu geschützt

  • Der Kanton Bern hat Aaredelta Hagneck und Seestrand Lüscherz zum Schutzgebiet «Aaredelta am Bielersee» zusammengeführt. Für eine Fahrt dorthin den aktuellen Schutzplan verwenden, nicht nur ältere Karten mit den beiden früheren Gebietsnamen.
[3]

Quellen

  1. Kanton Bern: Verkehrsregeln und Gewässerwechsel
  2. Bielersee-Schifffahrt: St. Petersinsel und Anlegestellen
  3. Kanton Bern: neues Schutzgebiet Aaredelta am Bielersee