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Regeln & Einschränkungen Zürichsee & Limmat – 150/300

Die wichtigsten Schifffahrtsregeln am Zürichsee & Limmat: Uferzonen, Vortritt, Ankern, Ausrüstung und Wassersport. Dazu örtliche und temporäre Einschränkungen.

Auf der Limmat unterhalb der Münsterbrücke benötigen Schiffe mit Maschinenantrieb eine besondere kantonale Bewilligung. Ein Kursschiffkurs ist keine allgemeine Freigabe für private Motorboote.

Dargestellt ist die Innenstadt bis zum Landesmuseum, mit dem Lettenwehr als Grenze. Niedrige Brücken; keine bestätigten pauschalen Durchfahrtshöhen. Keine automatische Flussroute.