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Regeln & Einschränkungen Rheinfall · Rheinau · Eglisau – 150/300

Die wichtigsten Schifffahrtsregeln am Rheinfall · Rheinau · Eglisau: Uferzonen, Vortritt, Ankern, Ausrüstung und Wassersport. Dazu örtliche und temporäre Einschränkungen.

Die Wehrstufen sind keine frei befahrbaren Durchgänge. Betreiberfahrten verwenden besondere Bootsüberführungen; daraus lässt sich keine Passage für das eigene Boot ableiten.

Rheinfall und Kraftwerke begrenzen die Abschnitte. Keine durchgehende Wasserstrasse nach Schaffhausen oder Basel und keine automatische Flussroute.