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Regeln & Einschränkungen Genf & Rhône – 150/300
Die wichtigsten Schifffahrtsregeln am Genf & Rhône: Uferzonen, Vortritt, Ankern, Ausrüstung und Wassersport. Dazu örtliche und temporäre Einschränkungen.
Zwischen Pont du Mont-Blanc und der Signalisation unterhalb des Seujet ist die Schifffahrt grundsätzlich verboten; Ausnahmen bestehen unter anderem für bewilligte Betriebe. Auch bei Verbois sind die signalisierten Zonen gesperrt. Weitere zeitliche Naturschutzbeschränkungen beachten. Vom 1. Oktober bis 31. März gelten Einschränkungen ab der Passerelle de Chèvres flussabwärts bis Chancy-Pougny; zusätzlich an sechs jährlichen Vormittagen der Wasservogelzählung auf der Rhône unterhalb Seujet.
Keine frei durchgehende Verbindung vom Genfersee. Strömung und Betrieb der Staustufen verändern die Verhältnisse. Keine automatische Flussroute.