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Fischen am Thunersee – Patente & Regeln | 150/300

Fischen vom Ufer oder Boot: Patentart, Fischart und Schongebiete gemeinsam prüfen. Die Felchenregeln unterscheiden sich zwischen den drei Berner Seen.

Berner Angelfischereivorschriften für den See; Flüsse und Kanäle haben eigene Regeln.

Fangregeln

ArtMindestmassSchonzeitFanglimite
Felchen25 cm01.10.–31.12.15 / Tag
Egli / Flussbarsch15 cmKeine Schonzeit100 / Tag
Bach- und Seeforelle45 cm01.09.–31.01.3 / Tag; 30 / Jahr aus den drei Seen
Hecht45 cm01.03.–30.04.5 / Tag
Seesaibling22 cm01.10.–31.12.6 / Tag zusammen mit Forellen
ÄscheFangverbotGanzjährig geschützt0

Patent und Fangstatistik

Vom Boot brauchst du ein Berner Angelpatent. Fänge in der amtlichen Fangstatistik eintragen. Patent und Fangstatistik sind auch in der App «Fischen Bern» verfügbar.

Fischen ohne Patent

Nur vom Ufer: eine Rute mit einem einfachen Haken ohne Widerhaken; keine lebenden oder toten Köderfische. Für diese Freiangelei ist kein SaNa erforderlich. Schongebiete, Schonzeiten und Fanglimiten gelten trotzdem.

Gemeinsame Fanglimiten

Forellen und Saiblinge: insgesamt höchstens 6 pro Tag, davon höchstens 3 Forellen aus Thuner-, Brienzer- und Bielersee. Jährlich höchstens 150 Forellen und Saiblinge, davon höchstens 30 Forellen aus diesen Seen. Die Grenzen werden beim Wechsel des Sees nicht neu gestartet. Mit Gastpatent teilen Gast und Patentinhaber diese Limiten.

Felchen bei einem Seewechsel

Über alle befischten Berner Gewässer zusammen höchstens 25 Felchen pro Tag, davon höchstens 20 aus dem Bielersee und höchstens 15 aus dem Thunersee. Beim Seewechsel zählen die bereits gefangenen Felchen mit.

Ruten und Hegene

Mit Patent: höchstens 2 Ruten mit je 2 Ködern. Bei der Hegenenfischerei sind je Rute höchstens 5 Köder mit jeweils einem einfachen Haken erlaubt.

Schleppen

Mit Patent: höchstens 6 Köder pro Patent und insgesamt 10 pro Boot. Schleppangeln ist eine Alternative zur Fischerei mit den 2 Ruten; die Geräte dürfen nicht kombiniert werden.

Fang behalten oder zurücksetzen

Bei der Freiangelei: Fische ab Mindestmass ausserhalb der Schonzeit behalten; nicht lebend aufbewahren. Zu kleine, geschützte oder in der Schonzeit gefangene Fische sofort zurücksetzen; nicht überlebensfähige vorher töten.

Schongebiete

Fischereisperren an Flussmündungen und in Naturschutzgebieten sind in der amtlichen Fischereikarte eingezeichnet. Die Sperre kann ganzjährig oder nur zu bestimmten Zeiten gelten. Von einer Schifflandestelle darfst du während Ankunft oder Abfahrt eines Kursschiffs nicht fischen.